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pretixPOS und die Gesetzeslage in Österreich

Mit § 131b der BAO und der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sind Unternehmer in Österreich bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 € (davon 7.500 € an einer Kassa) in den meisten Fällen zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet. Unser Kassensystem pretixPOS erfüllt die Anforderungen an eine solche Registrierkasse.

Wir können Ihnen keine Rechts- oder Steuerberatung erteilen. Auf dieser Seite finden Sie jedoch unverbindlich den jeweils aktuellen Stand unserer Umsetzung der Bestimmungen sowie eine Auflistung der Vorkehrungen, die Sie treffen müssen.

Für die in Ihrem Unternehmen zu erstellende Verfahrensdokumentation stellen wir Ihnen gerne unverbindlich eine Anlage mit einer Systembeschreibung bereit.

Signaturerstellungseinheit

Jede Kasse muss über eine Signaturerstellungseinheit verfügen, mit der jeder einzelne Beleg sowie ein Umsatzzähler elektronisch signiert wird. Hierbei handelt es sich um einen Mechanismus, der sicherstellt, dass keine Buchungen später gelöscht oder manipuliert werden können.

pretixPOS ist ab Version 4.0 mit der Online-Signaturerstellungseinheit von A-Trust kompatibel, die Sie gerne bei uns beziehen können.

Belegerteilungspflicht

Sie müssen unabhängig vom Betrag für jeden Barumsatz (das schließt auch einige Kartenzahlungen ein) einen Beleg ausstellen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, diesen bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen

pretixPOS ist in der Lage, Kassenbelege auf einem ESC/POS-kompatiblen Belegdrucker auszudrucken. Der Beleg erfüllt bei korrekter Konfiguration alle Anforderungen aus § 132a BAO und § 11 RKSV.

Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg, Schlussbeleg

Nach RKSV muss als erster Beleg nach Inbetriebnahme der Kasse, als letzter Beleg jedes Monats oder Jahres, sowie als letzter Betrieb vor Außerbetriebnahme der Kasse ein sogenannter Nullbeleg, also ein Beleg ohne Umsatz, erzeugt und ausgedruckt archiviert werden. Die Start-, Jahres- und Schlussbelege müssen mit der Beleg-Check-App des BMF an FinanzOnline übermittelt werden.

Soweit möglich, erinnert pretixPOS an die notwendige Erstellung der Belege.

Datenerfassungsprotokoll

Die Kasse muss ihre Daten in einem vorgeschriebenen Format als Datenerfassungsprotokoll speichern, das dem Finanzamt auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Die in pretixPOS gespeicherten Daten können in diesem Format exportiert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach RKSV dazu verpflichtet sind, diese Daten mindestens vierteljährlich auf einem externen Datenträger zu sichern.

Anmeldung der Kasse beim Finanzamt

Jede Kasse muss einzeln über FinanzOnline beim Finanzamt angemeldet werden, ebenso muss jeder Ausfall der Kasse oder der Signaturerstellungseinheit gemeldet werden. Eine Anleitung zur Bedienung von FinanzOnline finden Sie hier.

Noch Fragen?
support@pretix.eu
+49 6221 32177-50 Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr